§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter edeltravel Luxusreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter edeltravel Luxusreisen zustande. Die Annahme durch edeltravel Luxusreisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder zeitnah nach Vertragsschluss wird edeltravel Luxusreisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung erheblich ab, so liegt ein neues Angebot von edeltravel Luxusreisen vor, an das edeltravel Luxusreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit edeltravel Luxusreisen in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist edeltravel Luxusreisen.
§ 3 Bezahlung
(1) Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und in Höhe von 20% der Reisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto von edeltravel Luxusreisen zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Flugleistungen werden von edeltravel Luxusreisen ausschließlich vermittelt. Bei Buchungsabschluss werden hier immer 100% des Flugpreises mit der Anzahlung des Reisepreises fällig.
(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts anderes im Einzelfall (Sonderkonditionen) vereinbart wurde, 35 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei edeltravel Luxusreisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit edeltravel Luxusreisen zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von edeltravel Luxusreisen gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann edeltravel Luxusreisen das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
(6) Die Bezahlung ist per Banküberweisung oder gültiger Kreditkarte (Master Card, Visa, American-Express) möglich. Bei Zahlungen mit Kreditkarten entfallen Disagio Kosten in Höhe von 1,2%, welche auf den zu buchenden Betrag angerechnet werden. In Einzelfällen können diese Kosten je nach Kreditinstitut schwanken.
(7) Sollten Leistungsträger oder Servicepartner der edeltravel Luxusreisen GmbH Ihre Zahlungsmodalitäten/Zahlungsziele aufgrund einzelner Umstände anpassen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Anpassungen der Zahlungsziele in vollem Umfang oder Teilen weiterzugeben.
§ 4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im individuellen Angebot und/oder aus dem Internetportal von edeltravel Luxusreisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
(2) edeltravel Luxusreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Reisebeginn informiert wird.
(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.
§ 5 Rücktritt durch Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren / Umbuchungen / Ersatzpersonen*
(1) Vor Leistungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat gegenüber edeltravel Luxusreisen zu erfolgen oder, falls die Leistung über eine Vertriebsstelle gebucht wurde, kann die Rücktrittserklärung auch gegenüber dieser erklärt werden. Eine Erklärung / Speicherung der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
Edeltravel Luxusreisen verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wenn der Kunde vor Leistungsbeginn zurücktritt oder er die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht antritt. Edeltravel Luxusreisen kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nur, soweit der Rücktritt nicht von Edeltravel Luxusreisen zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, welche die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Im Sinne dieser Klausel sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Edeltravel Luxusreisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen von Edeltravel Luxusreisen getroffen worden wären.
Die Rücktrittsgebühren sind nachstehend pauschaliert und bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Edeltravel Luxusreisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Edeltravel Luxusreisen durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Zudem berücksichtigen die nachfolgenden Pauschalen den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Die Pauschalen sind auf Verlangen des Kunden von Edeltravel Luxusreisen zu begründen. Es bleibt dem Kunden stets der Nachweis unbenommen, Edeltravel Luxusreisen sei durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der Edeltravel Luxusreisen zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von Edeltravel Luxusreisen geforderte Entschädigungspauschale.
Die nachstehend pauschalierten Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise- bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von Edeltravel Luxusreisen zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.
Edeltravel Luxusreisen behält sich vor, anstelle der nachstehend pauschalierten Rücktrittsgebühren eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Edeltravel Luxusreisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschalierte Rücktrittsgebühr entstanden sind. In diesem Fall ist Edeltravel Luxusreisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Ist Edeltravel Luxusreisen infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet, hat Edeltravel Luxusreisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, an den Kunden zu leisten.
(2) Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person in Prozent des Reisepreises bei Rücktritt
- bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn = 20 % des vereinbarten Preises
- ab dem 30. Tag bis 21. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn = 30 % des vereinbarten Preises
- ab dem 20. Tag bis 11. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn = 70 % des vereinbarten Preises
- ab dem 10. bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Nichtinanspruchnahme Leistungen = 80 % des vereinbarten Preises
- ab dem 5. bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Nichtinanspruchnahme der Leistungen = 100 % des vereinbarten Preises
Reine Flugleistungen:
Umbuchungen und Stornierung von reinen Flugleistungen sind ausdrücklich an die Bedingungen und AGB der jeweiligen Fluggesellschaft gebunden. Der Reiseveranstalter edeltravel Luxusreisen ist hier ausdrücklich als Vermittler der jeweiligen Leistung tätig. Bei privaten Flugleistungen (Privatflüge) gelten ebenfalls die Konditionen sowie Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt edeltravel Luxusreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 150,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
(4) Das Recht des Kunden, innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Edeltravel Luxusreisen nicht später als sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, wie die Umbuchung von Flugtickets.
§ 6 Versicherung
edeltravel Luxusreisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über edeltravel Luxusreisen.
§ 7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
edeltravel Luxusreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von edeltravel Luxusreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von edeltravel Luxusreisen wahrzunehmen. Kündigt edeltravel Luxusreisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann edeltravel Luxusreisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von edeltravel Luxusreisen unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.
3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für edeltravel Luxusreisen nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn edeltravel Luxusreisen die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
§ 10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter edeltravel Luxusreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) edeltravel Luxusreisen informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von edeltravel Luxusreisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber edeltravel Luxusreisen verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Hotelmanagement zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters edeltravel Luxusreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) edeltravel Luxusreisen informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden edeltravel Luxusreisen ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.
§ 14 Preisanpassungen
(1) edeltravel Luxusreisen behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann edeltravel Luxusreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber edeltravel Luxusreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für edeltravel Luxusreisen verteuert hat.
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für edeltravel Luxusreisen nicht vorhersehbar waren.
(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat edeltravel Luxusreisen den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn edeltravel Luxusreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.
§ 15 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter edeltravel Luxusreisen kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
Stand März 2023
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*Für alle bestätigten Buchungen bis einschließlich 14.02.2022 gelten die hier hinterlegten AGB.